SC Markdorf 1910 e.V.
Saison 2005/2006

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Turnierbestimmungen

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Seite aktualisiert am: 13.01.2008

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11. Markdorfer Stadtmeisterschaft für Firmen und Vereine 2005

Turnierbestimmungen für die 11. Markdorfer Stadtmeisterschaften im Fußball für Firmen und Vereine am 16.7.2005 in den Gehrenbergsportanlagen in Markdorf.

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  1. Gespielt wird nach den Ausführungsbestimmungen für Fußballspiele auf Kleinfeld (AB 2) des Südbadischen Fußballverbandes, sofern nicht nachfolgend anderslautende oder ergänzende Bestimmungen getroffen worden sind:
     
  2. Spielfeld: Kleinfeld
     
  3. Spieldauer: 10 Minuten + 2 Minuten Wechselzeit
     
  4. Spielerzahl: Eine Mannschaft darf aus höchstens 13 Spielern bestehen, von denen jeweils bis zu sechs Spieler (fünf Feldspieler und der Torwart) gleichzeitig auf dem Feld sein dürfen. In einer Mannschaft dürfen darunter bei Vereinen maximal 2 Aktive sein (18 – 35 Jahre), bei Firmenmannschaften beliebig viele.
     
  5. Vor Beginn des ersten Spieles eines Turniers hat jede teilnehmende Mannschaft eine Spielerliste (Spielberichtsbogen) mit den Namen der teilnehmenden Spieler bei der Turnierleitung abzugeben. Die Spielerliste kann bis zu Beginn des letzten Turnierspieles der betreffenden Mannschaft ergänzt werden. Meldet ein Verein / eine Firma mehrere Mannschaften zu einem Turnier, so sind die Spieler nur für die Mannschaft spielberechtigt, für die sie erstmals zum Einsatz gekommen sind.
     
  6. Gruppeneinteilungen, Spielpaarungen, Reihenfolge und Beginn der Spiele sind im Spielplan festgelegt.
     

  7. Eine Mannschaft, die bei Anpfiff des Spiels nicht rechtzeitig auf dem Platz zum Spiel bereit ist, verliert das Spiel mit 0:3 Toren.
     
  8. Bei Gruppenspielen spielt jede Mannschaft gegen jede. Pro gewonnenem Spiel erhält der Sieger 3 Punkte, bei unentschiedenem Ausgang eines Spieles erhält jede Mannschaft einen Punkt. Über die Gruppenplatzierung entscheidet die Punktezahl, bei Punktgleichheit die Tordifferenz. Bei gleicher Tordifferenz gilt diejenige Mannschaft als besser, die mehr Tore erzielt hat.

    Ist bei zwei nach diesen Kriterien "gleichen" Mannschaften einer Gruppe auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Neunmeterschiessen statt. Bei drei oder mehr "gleichen" Mannschaften entscheidet das Los.

    Steht es am Ende der Spielzeit von nach dem K.O.-System durchgeführten Spielen unentschieden, findet sofort ein Neunmeterschiessen statt. Es gibt keine Verlängerung.

    Bei einem Neunmeterschiessen erhält jede Mannschaft fünf Neunmeter, die von fünf verschiedenen Spielern ausgeführt werden müssen. Dies können auch spiel- und einsatzberechtigte Spieler sein, die beim Schlusspfiff nicht auf dem Feld waren. Ist dann noch keine Entscheidung gefallen, setzen dieselben fünf Spieler das Neunmeterschiessen bis zur Entscheidung fort.
     
  9. Besondere Regelbestimmungen
  • Die Abseitsregel ist aufgehoben.
  • Die Ausführung des Strafstosses erfolgt vom 9-m-Strafstoßpunkt aus. Ein Anlauf ist beim Strafstoß gestattet, er darf jedoch höchstens 2 m betragen.
  • Der Abstoß wird innerhalb des Strafraumes an einem beliebigen Punkt ausgeführt. Der Ball muß den Strafraum verlassen haben, bevor er von einem Mitspieler oder Gegenspieler gespielt werden kann.
  • Es gelten die Bestimmungen des normalen Spielfeldes mit der Ausnahme, daß der Abstand zum Eckstoßschützen mindestens fünf Meter betragen muß. Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.
  • Freistöße werden indirekt ausgeführt. Dabei muß der Abstand der gegnerischen Spieler mindestens fünf Meter betragen.
     
  • Die Rückpassregel gilt.
  1. Die Plätze sind wie folgt nummeriert:

    Hauptplatz
    (vor dem Vereinsheim)

    Platz 2

    Erstgenannte Mannschaft

    Zweitgenannte Mannschaft

    Platz 1

    Erstgenannte Mannschaft

    Zweitgenannte Mannschaft

    ­ Blickrichtung vom Vereinsheim aus ­

     

  2. Anspiel hat die erstgenannte Mannschaft. Im Bedarfsfall muß diese Mannschaft das Trikot wechseln, sowie für das nachfolgende Spiel einen Linienrichter stellen.
     
  3. Aufgrund negativer Erfahrungen aus der Vergangenheit können seitens des SCM keine Bälle zum Aufwärmen ausgegeben werden. Bitte bei Bedarf eigene Bälle mitbringen.
     
  4. Für die Entscheidung von Streitfragen sind allein die Schiedsrichter und die Turnierleitung verantwortlich.
     
  5. Die Turniergebühr beträgt EUR 25.- pro Mannschaft und ist vor Turnierbeginn bei der Turnierleitung zu entrichten.
     
  6. Für Unfälle jeglicher Art sowie Garderobe und Wertgegenstände haftet der Veranstalter nicht.
     
  7. Alle Mannschaften erhalten einen Preis. Die Siegerehrung und Preisverteilung findet nach dem Endspiel bzw. nach dem letzten Gruppenspiel statt.

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